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Erweiterte Ausgabe Mai 2017. Mit Gutachten von Professor Karl Albrecht Schachtschneider. Das Grundrecht auf Glaubens-, Gewissens- und Bekenntnisfreiheit schützt Menschen islamischen Glaubens ebenso wie Christen, Juden und Gläubige anderer Religionen. Es umfasst im Übrigen auch das Recht, keiner Religion anzugehören und keinen Glauben zu bekennen. Die AfD-Fraktion im Sächsischen Landtag bekennt sich zu unseren Verfassungsgrundsätzen, einschließlich des Rechtes auf Religionsfreiheit. Das Grundrecht der Religionsfreiheit nach Artikel 19 der Sächsischen Verfassung und Artikel 4 des Grundgesetzes ist grundsätzlich gewährleistet, kann aber zum Schutz anderer Grundrechte bzw. anderer Rechtsgüter von Verfassungsrang eingeschränkt werden. Wie für alle anderen Religionen gilt dies auch für den Islam. Er wird hierdurch unweigerlich zum politischen Thema. Die hier vorgelegte Broschüre greift dieses Thema auf und informiert über die Arbeit der AfD-Fraktion im Sächsischen Landtag dazu. Gleichzeitig will sie zu einer inhaltlichen Auseinandersetzung mit dem Islam anregen. Die thematische Befassung mit dem Islam steht erst an ihrem Anfang. Sie gewinnt an Bedeutung durch das Phänomen der Migrationsb
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